Stichtag 17. Oktober 2031
Nach der Übergangsfrist darf von der Mikroplastikbeschränkung erfasstes Granulat für synthetische Sportflächen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Bestehende Plätze werden nicht automatisch unzulässig, doch die spätere Verfügbarkeit von Nachfüllmaterial ist ein Betriebsrisiko.
Information ist schon heute wichtig
Seit dem 17. Oktober 2025 gelten bei bestimmten Verwendungen synthetischer Polymermikropartikel Informations- und Anleitungspflichten. Auftraggeber sollten Zusammensetzung, Nutzungshinweise und Maßnahmen gegen Umwelteinträge transparent verlangen.
Auch den späteren Wechsel planen
Bei langjährigem Betrieb zählen Nachfüllbedarf, Rückgewinnung, Service und Kosten eines späteren Systemwechsels. Die Entscheidung ist technisch und wirtschaftlich — nicht nur eine Frage der Rasenfarbe.


