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Granulat in Sportbelägen: was sich in der EU bis 2031 ändert

Die EU-Regeln verbieten nicht jeden Kunststoffbelag. Sie betreffen das Inverkehrbringen von polymerem Einstreugranulat und machen die Lebenszyklusplanung wichtiger.

Stichtag 17. Oktober 2031

Nach der Übergangsfrist darf von der Mikroplastikbeschränkung erfasstes Granulat für synthetische Sportflächen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Bestehende Plätze werden nicht automatisch unzulässig, doch die spätere Verfügbarkeit von Nachfüllmaterial ist ein Betriebsrisiko.

Information ist schon heute wichtig

Seit dem 17. Oktober 2025 gelten bei bestimmten Verwendungen synthetischer Polymermikropartikel Informations- und Anleitungspflichten. Auftraggeber sollten Zusammensetzung, Nutzungshinweise und Maßnahmen gegen Umwelteinträge transparent verlangen.

Auch den späteren Wechsel planen

Bei langjährigem Betrieb zählen Nachfüllbedarf, Rückgewinnung, Service und Kosten eines späteren Systemwechsels. Die Entscheidung ist technisch und wirtschaftlich — nicht nur eine Frage der Rasenfarbe.

Quellen und Dokumente

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